Die Unterschiede zwischen dem US-Patentrecht und dem Europäischen

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Das Patentrecht in den Vereinigten Staaten unterscheidet sich an einigen Stellen deutlich von seinem europäischen Pendant. Allerdings gibt es bereits seit Mitte der 1990er Jahre durch das “Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum” (TRIPS) einen Harmonisierungstrend. Seitdem gibt es unter anderem eine Veröffentlichung von Patentanmeldungen, eine Laufzeit von 20 Jahren und ein Verfahren, dass der Überprüfung bereits erteilter Patente dient.

Das Patentrecht in den USA basiert auf dem Prinzip, dass demjenigen, dem eine Erfindung zuerst gelungen ist, das jeweilige Patent erteilt wird. Deshalb kann ein Erfinder ein Patent erhalten, selbst wenn er es später anmeldet als ein Konkurrent, wenn er nachweisen kann, dass er der erste Erfinder war. Zudem ist, anders als in Europa, keine technische Verwendung der Erfindung erforderlich. Selbst Geschäftsmethoden zählen daher zu den ca. 500.000 Patenten, die jährlich in den USA beantragt werden. Aufgrund der großen Auslastung der zuständigen Prüfer beginnt das eigentliche Erteilungsverfahren meist erst ein bis zwei Jahre nach der Anmeldung. Im Schnitt dauert es drei Jahre (Stand Mai 2011).

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